Weitere Veranstaltungen

Als Organisator und Kooperationspartner verschiedener nationaler und internationaler Veranstaltungen leistet die Deutsche Olympische Akademie wichtige Impulse für die interdisziplinäre Beschäftigung mit der Olympischen Idee.

4. Bad Homburger Sportmanagement-Tage

 DOSB-Geschäftsführerin Veronika Rücker
Die DOSB-Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker bei ihrer Keynote.

Digitalisierung im Sport ist nicht nur für Vereine und Verbände, sondern auch für Wirtschaft und Wissenschaft von hoher Relevanz und deckt inhaltlich eine große Bandbreite ab – das zeigten die Ergebnisse der 4. Bad Homburger Sportmanagement-Tage erneut. In Vorträgen und einer Podiumsdiskussion beleuchteten Referenten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen am 14. und 15. Mai das Thema „Digitalisierung – Herausforderungen und Potenziale für Breiten-, Profi- und ‚E-Sport‘“. Rund 120 Studierende und Fachleute aus dem Bereich Sportmanagement waren der Einladung der accadis Hochschule, der Deutschen Olympischen Akademie (DOA), des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport und des Landessportbundes Hessen gefolgt.

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Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

Bildungsveranstaltung 2022

1. Worum geht es in dieser Erklärung

Mit dieser Erklärung werde ich umfassend darüber unterrichtet, welche personenbezogenen Daten nach Art und Umfang (2.) und zu welchen Zwecken (3.) im Zusammenhang mit meiner Teilnahme an der Bildungsveranstaltung von der Deutschen Olympischen Akademie e.V. (nachfolgend „DOA“), Otto-Fleck-Schneise 12, 60528 Frankfurt am Main verarbeitet werden.

Außerdem beinhaltet diese Erklärung meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten durch die DOA für den Fall, dass die DOA nicht bereits kraft Gesetzes hierzu berechtigt ist.

Unter personenbezogenen Daten sind alle Informationen zu verstehen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen,
die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

2. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die DOA?

  • Fragen zur Person: Geschlecht, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Telefonnummer, Mobilnummer, Zielgruppe, Einzelzimmerwunsch
  • Gesundheitsdaten: Impfstatus (gegen das Coronavirus SARS-CoV-2) und ggf. weitere medizinische Daten (z.B. bestehende Krankheiten, Lebensmittelunverträglichkeiten, Grad der Behinderung)
  • Fotos, Bild- und Tonaufnahmen der Person
  • Zusatzfragen für Lehrkräfte: Bundesland, Name der Schule, Schulform, Unterrichtsfächer/besondere Aufgabengebiete, Auseinandersetzung mit den Themen „Olympischen Idee“ und/oder den „Olympischen Spielen“, schulpraktische Erfahrung zum Thema „Olympia“, Angaben zu einer Unterrichtsbefreiung, Teilnahme an ehemaligen Lehrerfortbildungen der DOA
  • Zusatzfragen für Dozent*innen: Name der Universität, kalkulierte Anzahl an Studierenden

3. Zu welchen Zwecken werden personenbezogene Daten von der DOA verarbeitet?

a. Datenverarbeitung zum Zweck der Erfüllung des Vertrags über die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung 

Die DOA verarbeitet personenbezogene Daten (2.) der Teilnehmer*innen, um den Vertrag über die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung zu erfüllen. Die dazu erforderliche Datenverarbeitung umfasst folgende Zwecke:

  • Aufenthaltsplanung: Datenverarbeitung zum Zweck der Organisation von Unterbringung, Verpflegung; Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Internationalen Olympischen Akademie (IOA) und das Hotel in Delphi.
  • Akkreditierung: Datenverarbeitung zur Erstellung von Akkreditierungen der Teilnehmer*innen.
  • Erfüllung der Vorgaben zum Infektionsschutz: Dokumentation des Impfstatus gegen das CoronavirusSARS-CoV-2. Übermittlung von personenbezogenen Daten und medizinischen Daten an Testzentren (inkl. Labore) im Rahmen der Testdurchführung auf das Coronavirus SARS-CoV-2.
  • Medizinische Betreuung: Datenverarbeitung zum Zweck der Organisation und Gewährleistung von ggf. erforderlicher medizinischer Betreuung der Teilnehmer*innen. Übermittlung von personenbezogenen und medizinischen Daten an Betreuer*innen und Ärzte.

b. Datenverarbeitung zu Zwecken der Dokumentation, Berichterstattung und Vermarktung der Bildungsveranstaltung

Die Fotoaufnahmen und Berichterstattung mit der jeweiligen betroffenen Person sind bei einer Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Medien/Netzwerken weltweit abrufbar. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden.

Für die Öffentlichkeitsarbeit der Bildungsveranstaltung können Fotos, Bild- und Tonaufnahmen der Teilnehmer*innen in folgenden Medien verbreitet werden:

  • Homepage DOA, DOSB
  • Facebook-Seite DOA
  • YouTube-Kanal DOA
  • Instagram DOA
  • Twitter DOA
  • Printmedien der DOA: Dokumentation der Bildungsveranstaltung (z. B. DOA Tätigkeitsbericht)

Kontakt und Information

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die DOA-Ansprechpartnerinnen:

Anna Hofman 
Tel. +49 (0) 69 / 67 00 397
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Angela Klemens
Tel. +49 (0) 69 / 67 00 394 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 DSGVO für die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung 2022

Mit dieser Anlage informieren wir Sie als betroffene Person über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Teilnahme an der Bildungsveranstaltung 2022. Außerdem informieren wir Sie hiermit über die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Hiermit erfüllen wir unsere Informationspflichten aus Art. 13, 14 und 21 Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wer ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich?

Verantwortlicher im Sinne von Artikel 26 DSGVO ist

Deutsche Olympische Akademie e.V. („DOA“),
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69-6700-232
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Ihre Ansprechpartnerin für diese Vereinbarung ist:
Anna Hofman
Telefon: +49 (0)69-6700-397
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?

Deutsche Olympische Akademie e.V. („DOA“),
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (0)69-6700-232
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Welche Quellen und Datenkategorien werden verarbeitet?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir von Ihnen im Rahmen der Anmeldung zu der Bildungsveranstaltung erhalten haben. Relevante Daten sind:

  • Fragen zur Person (2)
  • Gesundheitsdaten
  • Fotos, Bild- und Tonaufnahmen der Person
  • Zusatzfragen für Lehrkräfte bzw. Zusatzfragen für Dozent*innen

Wofür verarbeiten die Verantwortlichen meine Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke Ihrer Teilnahme an der Bildungsveranstaltung. Die dazu erforderliche Datenverarbeitung umfasst folgendes: Aufenthaltsplanung und -Betreuung sowie Akkreditierung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art.6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

Erfüllung der Vorgaben zum Infektionsschutz. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für ist entweder Art. 9 Abs. 2 lit. c DSGVO im Falle von gesetzlichen Vorgaben oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer Daten ausdrücklich eingewilligt hat.

Medizinische Betreuung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung medizinischer Daten ist Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern die betroffene Person in die Verarbeitung ihrer Daten ausdrücklich eingewilligt hat. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Kommunikationsförderung der Bildungsveranstaltung in Print-, oder Internetmedien sowie in Social-Media-Diensten (3.c). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO. Die betroffene Person hat in die Verarbeitung ihrer Daten ausdrücklich eingewilligt. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

An wen werden Ihre personenbezogenen Daten weitergegeben?

Im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Bildungsveranstaltung erhalten diejenigen Stellen innerhalb der DOA Ihre personenbezogenen Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Zudem sind die von der DOA eingesetzten IT-Dienstleister externe Empfänger, die Ihre personenbezogenen Daten im Auftrag der DOA verarbeiten. Dies ist das Unternehmen Microsoft Ireland Operations Limited als Anbieter von Microsoft Forms zur internen Verwaltung.

Weitere Stellen, an welche die personenbezogenen Daten von der DOA weitergeleitet werden, sind die Internationale Olympische Akademie zu Zwecken der Buchung der Unterkunft sowie Corona-Teststationen/Testzentren (inkl. Labore) zu Zwecken der Durchführung von Antigen-Schnelltests und PCR-Tests.

Im Rahmen der Vermarktung können Ihre personenbezogenen Daten an Diensteanbieter Sozialer Medien mit Sitz in der EU, im EWR und in den USA übermittelt werden. Hierbei kann es sich um Dienste wie Facebook Inc. (Instagram LLC), WhatsApp, Twitter Inc., Google Inc. (YouTube) handeln.

Wie lange werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert?

Soweit erforderlich, werden Ihre Daten für die Dauer der Teilnahme an der Bildungsveranstaltung verarbeitet und gespeichert.

Darüber hinaus unterliegen die DOA verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Zudem beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu dreißig Jahren betragen können. Nach Ablauf der jeweiligen Speicherdauer werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht. Nach Beendigung der Teilnahme an der Bildungsveranstaltung erfolgt die weitere Aufbewahrung bis zum Ablauf der einschlägigen Fristen, soweit dies zu deren Erfüllung erforderlich ist.

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art.18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO in Verbindung mit § 19BDSG).

Die für die Verantwortlichen zuständige Aufsichtsbehörde ist:

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 14080
Fax: 0611 1408-900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihnen steht es frei, sich auch bei einer anderen zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Besteht für Sie eine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten?

Soweit nachfolgend bei den Angaben zu den Rechtsgrundlagen nichts anderes erläutert wird, sind Sie zur Bereitstellung personenbezogener Daten nicht verpflichtet. In den Fällen des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sind die personenbezogenen Daten jedoch zu einer Vertragserfüllung oder zu einem Vertragsabschlusserforderlich. In den Fällen des Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO sind die personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer gesetzlichen Vorgabe erforderlich. Stellen Sie die betroffenen personenbezogenen Daten in diesen Fällen nicht zur Verfügung, ist die Vertragserfüllung oder der Vertragsabschluss sowie die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nicht möglich.

Inwieweit gibt es automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling?

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling erfolgen nicht.

Kann ich eine von mir erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten widerrufen?

Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung wird hiervon nicht berührt. Der Widerruf ist formlos per Post oder E-Mail an die unter 1. genannte Anschrift möglich. Widerrufen Sie Ihre Einwilligung, wird die DOA Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten und diese löschen.

„Das habe ich im Sport gelernt“

Interview mit der Olympiasiegerin Ingrid Mickler-Becker über Fair Play, Lernen im Sport und die 68er-Bewegung

 
Ingrid Mickler-Becker (2.v.r.) beim Treffen der Medaillengewinner/innen von 1968 in Berlin.

Die frühere Leichtathletin Ingrid Mickler-Becker nahm an vier Olympischen Spielen teil: in Rom 1960, Tokio 1964, Mexico City 1968 und in München 1972. Zweimal gewann sie Gold, im Fünfkampf in Mexico City und als Mitglied der 4-x-100-Meter-Staffel in München. Bei der Wiedersehensfeier der Medaillengewinner/innen der Olympischen Spiele 1968 in Grenoble und Mexiko City im Rahmen der Leichtathletik-EM in Berlin entstand das folgende Interview. Das Gespräch führten Ulrike Spitz (DOSB) und Michael Röbel (Deutsche Olympische Akademie).

Frau Mickler-Becker, Sie waren 1968 Olympiasiegerin im Fünfkampf. Welche Erinnerungen haben Sie denn noch an die Spiele?

INGRID MICKLER-BECKER: Ich denke vor allem daran zurück, dass ich meine Medaillen eigentlich anderen zu verdanken habe. Ich habe so ein Trauma: Ich durfte als Kind nicht barfuß laufen, weil wir zeigen mussten, dass wir Schuhe hatten. Die anderen kamen barfuß in die Schule, weil sie eben keine hatten. Sobald ich aus dem Sichtfeld von Zuhause war, habe ich die Schuhe ausgezogen und bin barfuß gelaufen. In Mexiko hatten wir dann so Holzlatschen bekommen, die waren meine Lieblinge. Die habe ich immer getragen, da konnte man schnell rausschlüpfen und barfuß laufen. Ich bin dann auch in diesen Holzlatschen ins Stadion gegangen. Zum Hürdenlauf trug ich meine Spikes, dann gingen wir zum Kugelstoßen. Und da stellte ich fest, dass ich nur die Spikes dabei hatte. Normalerweise bin ich immer mit Turnschuhen ins Stadion gegangen, dieses Mal halt in den Holzlatschen. Ich bin barfuß in den Ring gegangen zum Einstoßen, da kommt der Kampfrichter und sagt: ‚Das geht nicht, das ist keine ordentliche Wettkampfkleidung‛. Ich sagte, ich hätte keine Schuhe dabei, aber das hat nichts geholfen, mir wurde offiziell gesagt, dass ich barfuß nicht stoßen darf. Ich saß dann ziemlich traurig da, dann kam eine russische Athletin, meine härteste Konkurrentin, und fragte: ‚Was ist, Ingrid?‛ Ich habe es ihr gesagt, da ist sie mit der Liese Prokop aus Österreich los (die dann Zweite wurde), und die beiden haben bei den anderen Schuhe gesammelt und geschaut, welche mir passen. Es war ein ständiges Rumgewechsele, weil die anderen ihre Schuhe ja auch brauchten, aber es ging. Ich habe also den anderen zu verdanken, dass ich überhaupt weiter starten konnte. Das würde doch heute keiner mehr machen.

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